Satzung des BridgeClubs HerzoBridge
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen HerzoBridge. 2) Er hat seinen Sitz in Herzogenaurach. 3) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. § 2 Zweck des Vereins 1) HerzoBridge, nachfolgend „Verein“ genannt, hat den Zweck, den Bridgesport auf gemeinnütziger Grundlage nach den international anerkannten Regeln zu pflegen und zu fördern