{"id":874,"date":"2021-11-14T11:24:46","date_gmt":"2021-11-14T10:24:46","guid":{"rendered":"http:\/\/www.herzobridge.de\/wordpress\/?page_id=874"},"modified":"2021-11-14T11:24:46","modified_gmt":"2021-11-14T10:24:46","slug":"satzung-des-bridgeclubs-herzobridge","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.herzobridge.de\/wordpress\/index.php\/satzung-des-bridgeclubs-herzobridge\/","title":{"rendered":"Satzung des BridgeClubs HerzoBridge"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>\u00a7 1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Name,\nSitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1) Der Verein f\u00fchrt den Namen HerzoBridge.<\/p>\n\n\n\n<p>2) Er\nhat seinen Sitz in Herzogenaurach.<\/p>\n\n\n\n<p>3) Das\nGesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Zweck\ndes Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1) HerzoBridge,&nbsp;  nachfolgend &#8222;Verein&#8220; genannt, hat\nden Zweck, den Bridge\u00adsport auf gemeinn\u00fctziger Grundlage nach den international\nanerkannten Regeln zu pflegen und zu f\u00f6rdern und zur Verwirklichung\ninsbesondere Lern-, Spiel- oder Trainingsm\u00f6glichkeiten anzubieten.<\/p>\n\n\n\n<p>2) Der Verein verfolgt\nausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts\n&#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung. Er ist selbstlos t\u00e4tig\nund verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n\n\n\n<p>3) Mittel, die dem\nVerein zuflie\u00dfen, d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zweck verwendet werden.\nDie Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als\nMitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es\ndarf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Ver\u00adeins fremd sind, oder\ndurch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>4) Der Verein ist\npolitisch und konfessionell neutral.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Verbandsmitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1) Nach seiner Aufnahme\nist der Verein ein Mitgliedsverein des Deutschen Bridge-Ver-bandes e. V. (DBV).<\/p>\n\n\n\n<p>2) Mit der Aufnahme in\nden DBV erkennt der Verein die Satzung des DBV in ihrer jeweiligen Fassung an,\nund er sowie seine Mitglieder verpflichten sich, die Beschl\u00fcsse der\nHauptversammlung des DBV anzuerkennen und ent\u00adsprechend auszuf\u00fchren. Der Verein\nverpflichtet sich ferner, die vom DBV ge\u00adforderten Bestimmungen in seine\nSatzung aufzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>3) Die Aufnahme in den\nDBV begr\u00fcndet gleichzeitig die Mitgliedschaft als Mit\u00adgliedsverein in dem f\u00fcr\nden Verein zust\u00e4ndigen Bezirk\/Landesverband des DBV. F\u00fcr diese Mitgliedschaft\ngelten die Regelungen der vorstehenden Ziffer 2) entsprechend.<\/p>\n\n\n\n<p>4) Verbandsrecht des\nDBV geht vor Bezirksrecht\/Landesverbandsrecht, und dieses geht vor\nVereinsrecht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1) Die Mitgliedschaft\nim Verein, die schriftlich zu beantragen ist, kann jede Person erwerben. \u00dcber\nden Aufnahmeantrag entscheidet das Pr\u00e4si\u00addium.<\/p>\n\n\n\n<p>2) Die\nMitgliederversammlung kann Personen, die sich um den Verein oder um den\nBridgesport besondere Verdienste erworben haben, die Ehrenmitglied\u00adschaft verleihen.\nEhrenmitglieder sind von der Zahlung des Vereinsbeitrages befreit.<br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ende\nder Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft endet:<\/p>\n\n\n\n<p>1) Durch Austritt, der\nschriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Gesch\u00e4ftsjahres\nerkl\u00e4rt werden muss.<\/p>\n\n\n\n<p>2) Durch Ausschluss,\nder erfolgen kann wegen:<\/p>\n\n\n\n<p>a) eines schweren\nVersto\u00dfes gegen die Satzung, eine Ordnung oder einen Beschluss des Vereins, des\nDBV oder des Bezirks\/Landesverbandes;<\/p>\n\n\n\n<p>b) einer schweren Sch\u00e4digung des Ansehens oder\neiner erheblichen Ver\u00adletzung der Interessen des Vereins, des DBV oder des Be\u00adzirks\/Landesverbandes\noder eines derer Organe;<\/p>\n\n\n\n<p>c)&nbsp; des Zahlungsr\u00fcckstandes von\nZahlungsverpflichtungen um mehr als drei Monate, wenn zuvor zweimal mit einer\nFrist von jeweils drei Wochen die f\u00e4llige Zahlung angemahnt worden ist.<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; \u00dcber den Ausschluss entscheidet der\nVorstand.<\/p>\n\n\n\n<p>3) Durch Tod.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Rechte\nder Mitglieder<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder haben Anspruch auf alle\nLeistungen, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Satzungszweck des\nVereins ergeben. Sie k\u00f6nnen verlangen, dass die finanziellen, sachlichen und\nsonstigen Mittel des Vereins gerecht und zum gleichm\u00e4\u00dfigen Wohle aller\nMitglieder verwendet werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Pflichten\nder Mitglieder<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1) Die Mitglieder haben\ndie Satzung, die Ordnungen und Beschl\u00fcsse des Vereins zu befolgen, sie\nunterliegen der Vereins-, Bezirks\/Landesverbands- und DBV-Gerichts-barkeit. Der\nordentliche Rechtsweg ist erst zugelassen, wenn alle Rechtsmittel der Vereins-\nbzw. Verbandsgerichtsbarkeit ausgesch\u00f6pft sind.<\/p>\n\n\n\n<p>2) Die Mitglieder haben\nsich sportlich, loyal und kooperativ zu verhalten und die Organe des Vereins\nbei der Erf\u00fcllung ihrer satzungsm\u00e4\u00dfigen Aufgaben zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n\n\n\n<p>3) Die Mitglieder haben\ndie von der Mitgliederversammlung beschlossenen Bei\u00adtr\u00e4ge und sonstigen Umlagen\nzu zahlen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Organe\ndes Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Organe des Vereins sind:<\/p>\n\n\n\n<p>1) die\nMitgliederversammlung,<\/p>\n\n\n\n<p>2) der Vorstand,<\/p>\n\n\n\n<p>3) das Sportgericht,<\/p>\n\n\n\n<p>4) das Schieds- und\nDisziplinargericht.<br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1) Die\nMitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins, in der die Mit\u00adglieder\nihre Rechte wahrnehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>2) In der\nMitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme.<\/p>\n\n\n\n<p>3) Die\nMitgliederversammlung ist insbesondere zust\u00e4ndig f\u00fcr:<\/p>\n\n\n\n<p>a) die Wahl der Mitglieder des Vorstands ,<\/p>\n\n\n\n<p>b) die Wahl der Kassenpr\u00fcfer,<\/p>\n\n\n\n<p>c)&nbsp; die Genehmigung des Jahresabschlusses, <\/p>\n\n\n\n<p>d) die Entlastung des Vorstands,<\/p>\n\n\n\n<p>e) die Ernennung von Ehrenmitgliedern,<\/p>\n\n\n\n<p>f)&nbsp; die Festsetzung von Beitr\u00e4gen oder sonstigen\nUmlagen,<\/p>\n\n\n\n<p>g) die \u00c4nderung der Satzung,<\/p>\n\n\n\n<p>h) die Aufl\u00f6sung\ndes Vereins.<\/p>\n\n\n\n<p>4) Die ordentliche\nMitgliederversammlung findet j\u00e4hrlich im 1. Quartal des Kalen\u00adderjah-res statt.<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Termin und Ort der\nMitgliederversammlung werden vom Vorstand festgesetzt und mit der Tagesordnung\nmindestens vier Wochen vorher den Mitgliedern schriftlich bekanntgegeben.<\/p>\n\n\n\n<p>5) Die Mitglieder\nk\u00f6nnen Antr\u00e4ge zur Mitgliederversammlung stellen, die schrift\u00adlich zu begr\u00fcnden\nsind. Die Antr\u00e4ge m\u00fcssen dem Vorstand sp\u00e4testens bis zwei Wochen vor dem Termin\nder Mitgliederversammlung&nbsp; zugegangen\nsein. Versp\u00e4tet eingegangene sowie erst in der Mitgliederversammlung gestellte\nAntr\u00e4ge k\u00f6nnen nur behandelt werden, wenn sie von derMitgliederversammlung mit 2\/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen als\ndringlich anerkannt werden. Dringlich\u00adkeitsantr\u00e4ge, die eine Satzungs\u00e4nderung\nzum Gegenstand haben, sind unzu\u00adl\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>6) Der Vorstand kann\nmit Ausnahme von Satzungs\u00e4nderungen zus\u00e4tzliche Punkte auf die Tagesordnung\nsetzen. Solche Tagesordnungspunkte m\u00fcssen den Mitgliedern sp\u00e4testens zwei\nWochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich bekanntgegeben werden. Im\n\u00fcbrigen&nbsp; bleibt f\u00fcr den Vorstand die\nAnwendung der vorstehenden Ziffer 5) unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>7) Die\nMitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder einem anderen Mit\u00adglied des\nVorstands geleitet. Der Versammlungsleiter bestimmt den Protokoll\u00adf\u00fchrer. Jede\nordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist beschluss\u00adf\u00e4hig. Die\nMitgliederversammlung beschlie\u00dft mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen\nStimmen, sofern in dieser Satzung eine andere Mehrheit nicht ausdr\u00fccklich\nvorgeschrieben ist. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgege\u00adbene Stimmen. Auf\nAntrag des Vorstands oder auf Antrag eines Viertels der anwesenden Mitglieder\nist geheim abzustimmen.<\/p>\n\n\n\n<p>8) Die Beschl\u00fcsse der\nMitgliederversammlung sind zu protokollieren. Das Proto\u00adkoll ist vom\nVersammlungsleiter und vom Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen. Jedem Mitglied ist\nauf Verlangen Einsicht in das Protokoll zu gew\u00e4hren oder eine Abschrift zu \u00fcbersenden.<br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Au\u00dferordentliche\nMitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Auf Antrag des Vorstands oder eines\nViertels der Mitglieder ist sp\u00e4testens sechs Wochen nach Antragseingang eine\nau\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ein\u00adzuberufen. Termin und Ort werden vom\nVorstand festgesetzt und mindestens vier Wochen vorher mit der Tagesordnung den\nMitgliedern schriftlich be\u00adkanntgegeben. Im \u00fcbrigen gelten die Regelungen\ndes&nbsp; \u00a7 9 entsprechend.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7\n11&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1) Der Vorstand ist das\ngesch\u00e4ftsf\u00fchrende Organ des Vereins. Er hat insbe\u00adsondere die Aufgabe,<\/p>\n\n\n\n<p>a) den Verein im Sinne des in der Satzung\nfestgelegten Vereinszwecks zu leiten, die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung\nauszuf\u00fchren,<\/p>\n\n\n\n<p>b) den Verein zu f\u00fchren und zu verwalten,<\/p>\n\n\n\n<p>c)&nbsp; die H\u00f6he und F\u00e4lligkeit der Beitr\u00e4ge und\nsonstigen Umlagen vorzuschlagen.<\/p>\n\n\n\n<p>2) Der Vorstand besteht\naus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Sportwart und dem\nSchatzmeister. Der stellvertretende Vorsitzende ist der st\u00e4ndige Vertreter des\nVorsitzenden. Der Vorsitzende leitet den Vorstand, und er ist zust\u00e4ndig f\u00fcr\nalle Angelegenheiten von allgemeiner und grunds\u00e4tzlicher Bedeutung.<\/p>\n\n\n\n<p>3) Die Vorstandsmitglieder\nwerden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Die\nMitgliederversammlung w\u00e4hlt auch den st\u00e4ndigen Vertreter des Vorsitzenden. Bei\nder Wahl wird zun\u00e4chst der Vor\u00adsitzende gew\u00e4hlt und dann sein st\u00e4ndiger\nVertreter. Zur Wahl ben\u00f6tigt man je\u00adweils die absolute Mehrheit der abgegebenen\ng\u00fcltigen Stimmen. Wenn nach zwei Wahlg\u00e4ngen keiner der Kandidaten die erforderliche\nMehrheit erreicht, findet ein dritter Wahlgang statt, bei dem gew\u00e4hlt ist, wer\ndie einfache Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen auf sich vereinigt. Bei\nStimmengleichheit im dritten Wahlgang entscheidet das Los. Die anderen\nstellvertretenden Vor\u00adsitzenden werden nach dem gleichen Verfahren gew\u00e4hlt.<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vorstandsmitglieder\nbleiben bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. Scheidet ein\nVorstandsmitglied vorzeitig aus, bestimmt der Vorstand inner\u00adhalb von vier Wochen\nf\u00fcr die Zeit bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung ein die Gesch\u00e4fte des\nausscheidenden ausf\u00fchrendes Mitglied.<\/p>\n\n\n\n<p>4) Vorstand des Vereins\nim Sinne des \u00a7 26 BGB sind der Vorsitzende und sein st\u00e4ndiger Vertreter. Jeder\nist f\u00fcr sich allein vertretungsberechtigt.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Die Sitzungen des Vorstands werden vom\nVorsitzenden oder seinem st\u00e4ndig\u00aden Vertreter einberufen und geleitet. Der\nVorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn der Vorsitzende oder sein st\u00e4ndiger Vertreter\nund zwei weitere Vorstandsmitglieder anwesend sind. Die Beschl\u00fcsse des\nVorstands sind zu proto\u00adkollieren.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7\n12&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Kassenpr\u00fcfer<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein ist mindestens einmal im\nJahr von zwei Kassenpr\u00fcfern zu pr\u00fcfen. Diese haben insbesondere zu pr\u00fcfen,<\/p>\n\n\n\n<p>1) ob die Buchf\u00fchrung\ndes Vereins ordnungsgem\u00e4\u00df im Sinne der steuerlichen Vorschriften ist,<\/p>\n\n\n\n<p>2) ob die Mittel nach\nden Grunds\u00e4tzen einer sparsamen Haushaltsf\u00fchrung und ausschlie\u00dflich f\u00fcr die\nsatzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke nach den Bestimmungen des \u00a7 2 dieser Satzung verwendet\nwurden.<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Kassenpr\u00fcfer\nhaben den Vorstand unverz\u00fcglich und die Mitglieder auf der Mitgliederversammlung\n\u00fcber das Ergebnis ihrer Pr\u00fcfung zu unterrichten.<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Kassenpr\u00fcfer\nwerden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Sie\nd\u00fcrfen nicht dem Vorstand des Vereins angeh\u00f6ren. Die Kassenpr\u00fcfer sind einzeln\nzu w\u00e4hlen und bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Scheidet ein Kassenpr\u00fcfer\nvorzeitig aus, so kann der andere Kassenpr\u00fcfer einen Ersatzkassenpr\u00fcfer bis zur\nn\u00e4chsten&nbsp; Mitgliederversammlung benennen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 13&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Satzungs\u00e4nderungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung kann mit\neiner Mehrheit von 2\/3 der abgegebenen Stimmen Satzungs\u00e4nderungen beschlie\u00dfen.\nDie Vorschrift des \u00a7 15 bleibt unber\u00fchrt. Beschl\u00fcsse \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen,\ndie steuerliche Auswirkungen haben k\u00f6nnen, d\u00fcrfen erst getroffen werden,\nnachdem das zust\u00e4ndige Finanzamt die steuerliche Unbedenklichkeit best\u00e4tigt\nhat.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 14&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Kostenerstattung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder des Vorstands haben\nAnspruch auf Erstattung ihrer Auslagen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 15&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Aufl\u00f6sung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung kann mit\neiner Mehrheit von 4\/5 der abgegebenen Stimmen die Aufl\u00f6sung des Vereins\nbeschlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 16&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Steuerliche\nVerm\u00f6gensbindung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des\nVereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks ist das Verm\u00f6gen des Vereins\nunmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemein\u00adn\u00fctzige Zwecke zu verwenden. Die\nMitgliederversammlung beschlie\u00dft, wer das Verm\u00f6gen des Vereins erhalten soll\nund f\u00fcr welchen Zweck es zu verwenden ist. Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung\nd\u00fcrfen erst ausgef\u00fchrt werden, nach\u00addem das zust\u00e4ndige Finanzamt seine\nZustimmung erteilt hat.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 17&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Sportgericht<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1) Das Sportgericht ist\ndie oberste Instanz des Vereins und seiner Mitglieder in allen sportrechtlichen\nAngelegenheiten, die nicht in die Zust\u00e4ndigkeit des Schieds- und\nDisziplinargerichts des Vereins fallen. Es ist zust\u00e4ndig f\u00fcr Streit\u00adf\u00e4lle, die\nsich aus der Anwendung von Ordnungen, Regeln, Richtlinien oder sonstiger\nBestimmungen ergeben, die f\u00fcr den Sportbetrieb des Vereins gelten und f\u00fcr die\nF\u00e4lle, die ihm nach der Satzung oder anderen Bestimmungen des Bezirks oder des\nDBV zur Entscheidung \u00fcbertragen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>2) Das Sportgericht\nbesteht aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Die Mit\u00adglieder des Sportgerichts\nwerden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt.<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Wahl des\nVorsitzenden erfolgt entsprechend der Regelung des \u00a7 11 dieser Satzung.<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Beisitzer\nwerden in einem Wahlgang gew\u00e4hlt. Jeder Stimmberechtigte hat so viele Stimmen,\nwie Beisitzer\u00e4mter zu besetzen sind (Wahlstellen). Eine H\u00e4ufung mehrerer\nStimmen auf einen Kandidaten ist nicht zul\u00e4ssig. Gew\u00e4hlt sind diejenigen\nKandidaten, die mit den h\u00f6chsten Stimmenzahlen jeweils eine Wahlstelle\neinnehmen k\u00f6nnen. Diejenigen Kandidaten, die keine Wahlstelle erhalten, sind\ndem Range ihrer Stimmenzahlen nach als Nachr\u00fccker f\u00fcr durch Ausscheiden von\ngew\u00e4hlten Beisitzern freiwerdende Wahlstellen gew\u00e4hlt. Bei Stimmengleichheit\nauf der letzten oder vorletzten Wahlstelle erfolgt eine Stich\u00adwahl. Bei\nnochmaliger Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die Mitglieder des\nSportgerichts bleiben bis zur Wahl eines neuen Sportgerichts im Amt.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Die Rechtsmittel gegen die\nEntscheidungen des Sportgerichts ergeben sich aus den jeweils g\u00fcltigen Bestimmungen\nder Turnierordnung des DBV.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 18&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Schieds-\nund Disziplinargericht<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1) Das Schieds- und\nDisziplinargericht ist die oberste Instanz des Vereins und seiner Mitglieder in\nallen Schieds- und Disziplinarsachen. Es ist zust\u00e4ndig f\u00fcr<\/p>\n\n\n\n<p>a) die Schlichtung von Streitigkeiten im Verein,<\/p>\n\n\n\n<p>b) die Ahndung von Verfehlungen und Verst\u00f6\u00dfen\ngegen die Satzung, eine Ordnung oder einen Beschluss des Vereins,<\/p>\n\n\n\n<p>c)&nbsp; die Entscheidung \u00fcber den Ausschluss eines\nMitglieds.<\/p>\n\n\n\n<p>2) Das Schieds- und\nDisziplinargericht, das von jedem Mitglied oder vom Vorstand angerufen werden\nkann, wird nur auf schriftlichen Antrag t\u00e4tig.<\/p>\n\n\n\n<p>3) Das\nSchieds- und Disziplinargericht kann die folgenden Disziplinarma\u00dfnahmen verh\u00e4ngen:<\/p>\n\n\n\n<p>a) eine Verwarnung,<\/p>\n\n\n\n<p>b) das Verbot der Teilnahme an Veranstaltungen des\nVereins auf Zeit oder Dauer.<\/p>\n\n\n\n<p>c)&nbsp; eine Geldbu\u00dfe bis zur H\u00f6he von Euro 25,00.<\/p>\n\n\n\n<p>4) Das Schieds- und\nDisziplinargericht besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Die\nMitglieder des Gerichts werden von der Mitgliederver\u00adsammlung f\u00fcr die Dauer von\nzwei Jahren gew\u00e4hlt. Die Wahl des Vorsitzenden erfolgt entsprechend der Regelung\ndes \u00a7 11dieser Satzung.<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Beisitzer\nwerden in einem Wahlgang gew\u00e4hlt. Jeder Stimmberechtigte hat soviele Stimmen,\nwie Beisitzer\u00e4mter zu besetzen sind (Wahlstellen). Eine H\u00e4ufung mehrerer\nStimmen auf einen Kandidaten ist nicht zul\u00e4ssig. Gew\u00e4hlt sind diejenigen\nKandidaten, die mit den h\u00f6chsten Stimmenzahlen jeweils eine Wahlstelle\neinnehmen k\u00f6nnen. Diejenigen Kandidaten, die keine Wahlstelle erhalten, sind\ndem Range ihrer Stimmenzahlen nach als Nachr\u00fccker f\u00fcr durch Ausscheiden von\ngew\u00e4hlten Beisitzern freiwerdende Wahlstellen gew\u00e4hlt. Bei Stimmengleichheit\nauf der letzten oder vorletzten Wahlstelle erfolgt eine Stich\u00adwahl. Bei\nnochmaliger Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die Mitglieder des Schieds-\nund Disziplinargerichts bleiben bis zur Wahl eines neuen Ge\u00adrichts im Amt.\nScheidet ein Mitglied des Gerichts vorzeitig aus und ist kein Nachr\u00fccker\nvorhanden, bestimmen die verbleibenden Richter einen Ersatz\u00adrichter bis zur\nn\u00e4chsten Mitgliederversammlung.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Gegen die Entscheidungen des Schieds-\nund Disziplinargerichts kann Berufung beim Schieds- und Disziplinargericht des\nBezirks Nordbayern\/ des DBV eingelegt werden. Die Berufung muss innerhalb einer\nFrist von vier Wochen beim Schieds- und Disziplinargericht des Bezirks\nNordbayern\/ des DBV mit einer Be\u00adgr\u00fcndung eingegangen sein.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 19&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Inkrafttreten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Diese Satzung wurde von der\nMitgliederversammlung in Herzogenaurach am 06. M\u00e4rz 2006 be\u00adschlossen worden\nund trat am 06. M\u00e4rz 2006 in Kraft.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00c4nderung der Satzung mit Beschluss der\nMitgliederversammlung am 03. M\u00e4rz 2008: der Begriff \u201ePr\u00e4sidium\u201c wird durch den\nBegriff \u201eVorstand\u201c ersetzt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr 1) Der Verein f\u00fchrt den Namen HerzoBridge. 2) Er hat seinen Sitz in Herzogenaurach. 3) Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. \u00a7 2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Zweck des Vereins 1) HerzoBridge,&nbsp; nachfolgend &#8222;Verein&#8220; genannt, hat den Zweck, den Bridge\u00adsport auf gemeinn\u00fctziger Grundlage nach den international anerkannten Regeln zu pflegen und zu f\u00f6rdern<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.herzobridge.de\/wordpress\/index.php\/satzung-des-bridgeclubs-herzobridge\/\" class=\"more-link\">Weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_mc_calendar":[],"footnotes":""},"class_list":["post-874","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.herzobridge.de\/wordpress\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/874","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.herzobridge.de\/wordpress\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.herzobridge.de\/wordpress\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.herzobridge.de\/wordpress\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.herzobridge.de\/wordpress\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=874"}],"version-history":[{"count":2,"href":"http:\/\/www.herzobridge.de\/wordpress\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/874\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2002,"href":"http:\/\/www.herzobridge.de\/wordpress\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/874\/revisions\/2002"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.herzobridge.de\/wordpress\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=874"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}